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Arbeitssicherheit

Arbeissicherheit

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit ist die Minimierung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit.

Die Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 macht es erforderlich, dass Bauherren bei der Planung und Ausführung ihrer Bauvorhaben geeignete Koordinatoren einsetzen, damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz auf Baustellen für Beschäftigte wesentlich verbessert wird.

Sie sind Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes um geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, sowie bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifen.

Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter, wie betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter, Geschäftsführung und Aufsichtsrat, Arbeiten beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entsprechen, kann persönlich straf- und zivilrechtlich belangt werden. 

Baustellenverordnung Baustelle IV

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – Baustelle IV)

Diese Verordnung dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.

Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 6.

Die Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 macht es erforderlich, dass Bauherren bei der Planung und Ausführung ihrer Bauvorhaben geeignete Koordinatoren einsetzen, damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz auf Baustellen für Beschäftigte wesentlich verbessert wird.

Sie sind Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes um geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, sowie bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifen.

Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter, wie betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter, Geschäftsführung und Aufsichtsrat, Arbeiten beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entsprechen, kann persönlich straf- und zivilrechtlich belangt werden.

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie weiter unten: Baustellenverordnung Baustelle IV - (Änderungen vorbehalen) 

BGV A1: Grundsätze der Prävention. I. Allgemeine Vorschriften wird in § 1 geregelt.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – Baustelle IV)

Diese Verordnung dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.

Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 6.

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie weiter unten: Grundsätze der Prävention BGV A1 - (Änderungen vorbehalten)

Ausführliche Information zu: Baustellenverordnung Baustelle IV (Änderungen vorbehalten)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – Baustelle IV)

Diese Verordnung dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.

Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 6.

Ausführliche Information zu: Grundsätze der Prävention BGV A1 (Änderungen vorbehalten)

BGV A1: Grundsätze der Prävention. I. Allgemeine Vorschriften wird in § 1 geregelt.

Quelle: BGW online / https://www.youtube.com/watch?v=9Co0omvZwZI

Im Film erklärt der Sicherheitsbeauftragte Nils seinem neuen Kollegen Simon, weshalb Arbeitsschutz so wichtig ist. Dabei lernt Simon verschiedene Arbeitsbereiche der Werkstatt kennen und erfährt, welche Aufgaben die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben. Nach und nach lernt Simon auch die Bedeutung der Sicherheitshinweise.

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